Wer erkennt unsere heimischen Vogelarten am Gesang?

Baumpieper, Goldammer, Mönchsgrasmücke und Rotkehlchen.
Foto-Collage: Kathy Büscher, NABU/CEWE Dagmar Gernt, M. Kusche

Von Martina Vogt

Hörste (Kreis Gütersloh): Es war ein kühler Sonntagmorgen im April, als der NABU Kreisverband Gütersloh zusammen mit Naturinteressierten und dem Ornithologen Andreas Bader zu einer Exkursion durch das Feuchtwiesen-Schutzgebiet Hörste aufbrach. Bekannt als das größte Naturschutzgebiet im Kreis fließen hier sowohl Alte und Neue Hessel als auch deren Nebenbäche Ruthebach, Laibach und Loddenbach. „Es handelt sich aber nicht um ein zusammenhängendes, geschlossenes Naturschutzgebiet“, betont Bader, „sondern um ein in vier Teilbereiche gegliedertes, 530 Hektar großes Areal, dass sich überwiegend aus Feuchtgrünland zusammensetzt“.


Welcher Vogel singt denn hier? Erkennen Sie es?

Mit einem Klick auf das Video erhalten Sie ein paar Eindrücke von unserer ornithologischen Exkursion ins Feuchtwiesen-Schutzgebiet Hörste im April 2022.

Audioslide-Show: Ornithologische Exkursion durch das Feuchtwiesen-Schutzgebiet Hörste, 2022. Fotos: Andreas Bader, Karina Klappenbach, Martina Vogt, NABU/Winfried Rusch, M. Kusche, NAJU-Birgit Zepf, Kathy Büscher, Hartmut Mletzko, NABU/CEWE/Dagmar Gernt.

„Das Ziel eines solchen Schutzgebietes ist die extensive Bewirtschaftung mit relativ feuchten Wiesen zu erhalten und so vielen selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum zu geben“, erklärt Bader den Vertragsnaturschutz. Dieser Schutz komme insbesondere der Vogelwelt zugute: Der Große Brachvogel, Kiebitz und die Feldlerche brüten hier vermehrt. Einige Singvögel wie zum Beispiel das Schwarzkehlchen und der Neuntöter sind in unserer Feldflur selten geworden aufgrund der agrarwirtschaftlichen Entwicklung; hier im Feuchtwiesen-Schutzgebiet sind sie aber wieder vermehrt anzutreffen, genau wie der Weißstorch. „Offene Flächen für die Bodenbrüter wie zum Beispiel die Feldlerche oder den Brachvogel müssen erhalten bleiben“, mahnt der Vogelexperte. Als positive Veränderung verdeutlicht der Ornithologe den veränderten Mähzeitpunkt, sprich den Grasschnitt, der sich nach den Brutphasen der bodenbrütenden Vögel richtet und sich so um einige Wochen verschiebt.

Aus dem hier sehr hochstehenden Grundwasser resultieren die großflächig feuchten bis nassen Grünlandgesellschaften. Im Jahr 1989 wurden gut 470 Hektar der gesamten Fläche des Schutzgebiets unter Schutz gestellt und zum Erhalt von feuchtem, offenen Grünland, eines traditionellen Brachvogel-Brutgebiets und gefährdeter Pflanzengesellschaften der Feucht- und Nasswiesen ausgewiesen.

Eine jahrhundertelang gleichbleibende Bewirtschaftungsweise ließ die Vegetation des Gebiets entstehen, welche vor einigen Jahrzehnten noch in der gesamten Region vorherrschend war. Der größte Teil der Landschaft wurde durch Entwässerung intensiv bewirtschaftbar gemacht. Das Land Nordrhein-Westfalen kauft Flächen des Feuchtwiesenschutzgebiets auf, um es speziell an Bauern zu verpachten, die die entsprechenden Flächen ausschließlich extensiv bewirtschaften.

Das Naturschutzgebiet stellt ferner eine nicht minder große Bedeutung für den Artenschutz dar: Hier sind 62 Arten der Roten Liste gefährdeter Arten des Landes NRW und 22 Arten der Vorwarnliste des Landes vertreten.

Flora

Am häufigsten vorkommend ist die Weidelgras-Weißkleeweide, Glatthafer, Sumpfdotterblumen und Waldbinsen. An einer Stelle tritt Flutrasen in Form eines Knickfuchsschwanzrasens auf. Im Frühjahr blühen neben der Sumpfdotterblume auch Wiesenschaumkraut, Primel, Hahnenfuß und die Kuckucks-Lichtnelke. Weit verbreitet sind Zittergräser, die Trauben-Trespe, das Sumpf-Weidenröschen und der Teufelsabbiss. Weitere Pflanzenarten sind der Gewöhnliche Igelschlauch und die zweiblättrige Waldhyazinthe.

Fauna

Die auffälligsten und schillerndsten Vögel in diesem Naturschutzgebiet sind der Kiebitz und der große Brachvogel. Weniger häufig, aber auch gefährdet, sind die hier vorkommenden Fledermausarten Großer Abendsegler und Zwergfledermaus und Insektenarten wie der Feldgrashüpfer, die Sumpfschrecke, die Kurzflüglige Schwertschrecke, die Gebänderte Prachtlibelle, das Kleine Granatauge, die Südliche und die Glänzende Binsenjungfer und der Aurorafalter.

Als Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH-Richtlinie sind vorhanden:

Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, – Prioritärer Lebensraum; Feuchte Hochstaudenflur; Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen.

Folgende Arten sind von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie vorhanden:

Als Brutvogel: Eisvogel, Kiebitz, Wiesenpieper, Rohrweihe und Großer Brachvogel. Als Durchzügler oder Nahrungsgast: Flussregenpfeifer, Bekassine, Rotmilan, Wespenbussard, Grünschenkel, Kranich, Bruchwasserläufer, Rotschenkel und Schwarzspecht.