Am Sonntag, den 8.10.2017 fand am Windrad WA 5 im Bereich Marburg eine Führung durch die Stadtwerke Gütersloh und Herrn Schulze von der Unteren Naturschutzbehörde Kreis Gütersloh statt.
Zunächst erläuterte Herr Lopez-Sommer von den Stadtwerken Gütersloh die technischen Details dieser Anlage, eine inkl. Rotor 210 m hohe Enercon Anlage mit einer Leistung von 3 Megawatt. Die Anlage wurde 2016 errichtet und in Betrieb genommen und besteht zu 2 Dritteln aus Betonelementen, die vor Ort zu Kreisen zusammengesetzt wurden, das obere Drittel besteht aus Stahlelementen. Insgesamt sind sie durch Stahlseile miteinander verbunden, so dass sie ähnlich wie bei einer Stahlbetonbrücke auf Zug stabilisiert werden.
Der Rotorkopf ist durch Motoren drehbar, so dass die Flügel optimal in den Wind gedreht werden können. Jedes Rotorblatt kann einzeln in sich gedreht werden, so dass durch den Winkel zum Wind die Drehgeschwindigkeit den Verhältnissen angepasst werden kann. Durch eine 90-Grad-Stellung kann z.B. die Rotation gestoppt werden, was bei Starkwind oder aus Artenschutzgründen, oder wegen des Schattenwurfes geschehen muss.
Die Geräuschentwicklung des Windrades rührt überwiegend aus der hohen Geschwindigkeit der Flügelspitzen im Betrieb her. Hier wurden an dieser Anlage bereits verschiedene Techniken angewendet, um diese Geräusche zu minimieren. Die abgewinkelten Flügelspitzen z.B. oder kammartige Bereiche an der Flügelinnenseite, die der Federstruktur von Eulen abgesehen sind.
Herr Schulze von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh erläuterte anschließend das allgemeine Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen im Kreis Gütersloh.
Zunächst stellte er dar, dass für das betreffende Gebiet ein Flächennutzungsplan vorliegen muss, bei dessen Aufstellung genügend Vorranggebiete für Windenergieanlagen vorgesehen sein müssen. Nur in diesen Vorranggebieten kann dann ein Bauantrag gestellt werden. Diese Vorranggebiete wurden anhand verschiedener Kriterien festgelegt. Tabu sind z.B. Siedlungen, Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete o.ä. als sogenannte „harte Kriterien“. Außerdem werden Abstände zu bestimmten Gebieten festgelegt, z.B. Mindestabstände zu Gebäuden, Waldbereichen o.ä.. Diese weichen Kriterien sind oftmals Grund für Klagen, da sie individuell gehandhabt werden.
Bei der Baugenehmigung werden dann Maßnahmen festgelegt, die zum einen den Eingriff des direkten Baus der Anlage ausgleichen sollen, wobei hier oft auf das Ersatzgeld ausgewichen wird und Naturschutzmaßnahmen in anderen Bereichen finanziert werden. Zum Anderen werden Artenschutzmaßnahmen festgelegt, z.B. ein Monitoring zum Fledermausflug im Bereich der Anlage, dass zu Ausschaltzeiten führen kann. Außerdem wird z.B. festgelegt, dass die Anlage zu Erntezeiten stehen muss, um Greifvögel, die die abgeernteten Felder bejagen, zu schonen.
Die Stadtwerke Gütersloh betreiben diese Windenergieanlagen, um ihre selbstgesteckten Ziele für die Verwendung regenerativer Energien aus Klimaschutzgründen auch wirklich umzusetzen. Dabei soll auch das Bewusstsein geschaffen werden, dass vor Ort produzierter Strom auch vor Ort in Gütersloh verbraucht wird.
Der NABU-Landesverband steht für den Ausbau von regenerativen Energiequellen, also insbesondere Windrädern, um klimaschädliche Kohlekraftwerke abschalten zu können.